Arbeitsmittel
Prüfung von Leitern und Tritten
Wir prüfen gewerblich genutzte Leitern und Tritte nach BetrSichV und DGUV Information 208-016 – mit Festlegung der Prüfintervalle, Dokumentation und Prüfsiegel.
Jährliche Prüfpflicht
In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert.
Einsatzprüfung
Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei hoher Beanspruchung kann eine tägliche Prüfung erforderlich sein. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV ermittelt und festgelegt.
Prüfung durch befähigte Personen
Unabhängig davon müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person auf Grundlage der BetrSichV und der DGUV Information 208-016 geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Bereit für Ihre nächste Prüfung?
Wir prüfen, dokumentieren und unterstützen Sie bei der Behebung festgestellter Mängel – bundesweit und aus einer Hand.
