Kraftbetätigte Anlagen
Prüfung von Fenstern, Türen und Toren
Wir prüfen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore nach ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 – inklusive Schließkraftmessung, Prüfbericht und Prüfsiegel.
Jährliche Prüfpflicht
Nach den technischen Regeln der Arbeitsstättenverordnung ASR A1.7und der DGUV Information 208-022 gilt: Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend und sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
Einsatzprüfung
Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlicherfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Prüfung durch befähigte Personen
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik – zum Beispiel zur Erfassung des zeitlichen Kraftverlaufs an Schließkanten – überprüfen können. Länderspezifische baurechtliche Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) werden dabei berücksichtigt.
Häufige Fragen
Bereit für Ihre nächste Prüfung?
Wir prüfen, dokumentieren und unterstützen Sie bei der Behebung festgestellter Mängel – bundesweit und aus einer Hand.
